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Ofarim-Prozess – Einstellung gegen Auflage? Anwalt für Strafrecht in Hannover klärt auf

Als Anwalt für Strafrecht in Hannover habe ich eine Vielzahl von Fällen erlebt, die die komplexe Natur von Strafrechtsverfahren illustrieren. Ein prominenter Fall, der kürzlich für Schlagzeilen sorgte, war der Ofarim-Prozess in Leipzig. Dieser endete mit einer Einstellung gegen eine Auflage. Aber was bedeutet das eigentlich?


Ofarim-Prozess ein Überblick

Der Musiker Gil Ofarim war im Oktober 2021 in die Mitte einer Kontroverse geraten, als er Antisemitismus-Vorwürfe gegen das Leipziger Hotel Westin erhob. Seine Behauptungen wurden durch ein Video verbreitet, das in den sozialen Medien hohe Wellen schlug. In dem Video beschrieb Ofarim, dass der Hotelmanager ihn aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen, um einchecken zu können. Doch nach umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Leipzig stellte sich heraus, dass sich der Vorfall nicht so zugetragen hatte, wie von Ofarim geschildert. Das führte dazu, dass gegen den Musiker Anklage erhoben wurde, während das Verfahren gegen den Hotelmanager eingestellt wurde. Vor dem Landgericht Leipzig gab es im Verlauf des Prozesses eine unerwartete Wendung: Gil Ofarim legte ein Geständnis ab und gab zu, dass die Vorwürfe gegen ihn zutrafen. Er entschuldigte sich beim betroffenen Hotelangestellten und das Verfahren gegen ihn wurde gegen eine Auflage eingestellt. Doch was genau heißt das jetzt Herr Strafrecht Anwalt Hannover?


Einstellung gegen Auflage – was tun?

Frühzeitige Beauftragung eines Anwalt für Strafrecht in Hannover während eines Strafverfahrens eröffnet dem Beschuldigten mehr Handlungsoptionen. Ein Hauptziel der Verteidigung besteht oft darin, das Verfahren bereits vor Anklageerhebung zu beenden. Als Strafverteidiger setze ich alles daran, meine Mandanten vor einem Urteil zu schützen. Doch eine Einstellung ist oft nur möglich, wenn alle Parteien – der Beschuldigte, die Staatsanwaltschaft und – im Falle einer Hauptverhandlung – das Gericht – bereit sind, gewisse Auflagen zu akzeptieren. Dieser Prozess wird durch § 153 a der Strafprozessordnung geregelt.

Die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO besteht zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens, sei es vor oder während des Hauptverfahrens. Wenn die Einstellung noch während der Ermittlungen erfolgt und es sich um geringfügige Vergehen handelt, kann dies von der Staatsanwaltschaft ohne Gerichtszustimmung geschehen. Bei schwerwiegenderen Vorwürfen oder einer Einstellung nach Anklageerhebung wird die Zustimmung des Gerichts benötigt. Für viele Angeklagte ist es von großer Bedeutung, dass selbst nach Anklageerhebung eine Einstellung ohne öffentliche Hauptverhandlung möglich ist, um den möglichen Verlust des sozialen Ansehens zu vermeiden, der mit einer öffentlichen Verhandlung einhergehen kann. Als Hannover Anwalt für Strafrecht versuche ich stets die Durchführung einer Hauptverhandlung zu vermeiden.


Die Grundvoraussetzung für eine Einstellung nach § 153a StPO ist, dass nur ein "Vergehen" angeklagt ist, eine Straftat also, die eine Höchststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug vorsieht. Verbrechen (Mindeststrafe von einem Jahr) wie etwa Raub oder Mord fallen nicht unter diese Regelung. Die Bandbreite von § 153a StPO reicht daher von Bagatelldelikten wie Ladendiebstahl, Internetbetrug oder Schwarzfahren bis hin zu Delikten im Bereich der Wirtschaftskriminalität wie Bestechung, Untreue oder Steuerhinterziehung. Im Gegensatz zu einer Einstellung gemäß § 153 StPO werden dem Beschuldigten im Rahmen von § 153a StPO Auflagen und Weisungen erteilt. Diese können Geldzahlungen an gemeinnützige Einrichtungen oder die Staatskasse, Täter-Opfer-Ausgleich, Unterhaltszahlungen oder bestimmte Schulungen umfassen. In den meisten Fällen wird eine Einstellung gegen die Zahlung einer Geldauflage praktiziert. Die Auflage oder Weisung soll dazu dienen, das "öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen". Zudem darf die "Schwere der Schuld" einer solchen Einstellung nicht im Wege stehen. Eine Zustimmung des Beschuldigten ist stets Voraussetzung für eine Einstellung gegen Auflage. In der Regel trägt der Beschuldigte auch die Kosten des Verfahrens. Das Verfahren einer Einstellung läuft in zwei Phasen ab: zunächst eine vorläufige Einstellung. Erst nachdem alle Auflagen und Weisungen innerhalb einer bestimmten Frist erfüllt sind (diese kann bis zu sechs Monate dauern, in Ausnahmefällen bis zu neun Monate), wird das Verfahren endgültig eingestellt. Eine erneute Aufnahme des Verfahrens ist nur unter besonderen Umständen möglich, was in der Praxis äußerst selten vorkommt. Wenn der Beschuldigte die Auflagen innerhalb der gesetzten Frist nicht erfüllt, wird das Verfahren fortgesetzt.


Was bedeutet endgültige Einstellung?

Nach einer endgültigen Verfahrenseinstellung wird keine Eintragung in das Bundeszentralregister vorgenommen. Offiziell gilt man als "nicht vorbestraft", und die Unschuldsvermutung bleibt bestehen. In der Regel sind auch strafrechtliche Nebenfolgen, wie beispielsweise berufsrechtliche Konsequenzen, bei einer Erledigung des Verfahrens gemäß § 153a StPO nicht zu erwarten. Auch in Strafverfahren gegen Berufsträger, wie insbesondere Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte oder Steuerberater, strebe ich als Anwalt für Strafrecht in Hannover eine Einstellung gemäß § 153a StPO an. Denn selbst in solchen Fällen sind die Risiken und Folgen eines öffentlich durchgeführten Strafverfahrens oft schwerwiegender als die eigentlichen strafrechtlichen Konsequenzen in Form von Geldbußen oder Bewährungsstrafen.


Fazit vom Anwatl für Strafrecht in Hannover

Der Ofarim-Prozess in Leipzig illustriert eindrucksvoll die Komplexität von Strafrechtsverfahren und verdeutlicht die Bedeutung einer Einstellung gegen Auflage. Als Anwalt für Strafrecht habe ich zahlreiche Fälle erlebt, die die Herausforderungen und Möglichkeiten innerhalb solcher Prozesse aufzeigen. Die Einstellung gegen Auflage gemäß § 153a StPO bietet vielfältige Optionen, insbesondere die Vermeidung eines Eintrags im Bundeszentralregister und die Aufrechterhaltung der Unschuldsvermutung. Diese Form der Verfahrensbeendigung hat in der Regel auch keine strafrechtlichen Nebenfolgen, was besonders für Berufsträger wie Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte oder Steuerberater von großer Bedeutung ist. Als Strafverteidiger setze ich mich dafür ein, die besten Lösungen für meine Mandanten zu erreichen. Eine Einstellung gegen Auflage kann in vielen Fällen die Risiken und Auswirkungen eines öffentlichen Strafverfahrens minimieren.



Bild: AdobeStock - 553105295 - blende11.photo

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