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Aufhebungsvertrag

Große Vorsicht ist bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag geboten. Oftmals wird der betroffene Mitarbeiter kurzfristig zu einem Gespräch gebeten, bei dem er erstmals mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses konfrontiert wird. Dies stellt für diesen regelmäßig eine außerordentliche Stresssituation dar, auf die er nicht vorbereitet ist.

Regelmäßig kennt sich der durchschnittliche Arbeitnehmer auch nicht mit Aufhebungsverträgen und deren Inhalt aus, geschweige denn, dass er weiß auf was er achten muss, um sich nicht selbst zu schädigen. Außerdem wird regelmäßig Druck vom Arbeitgeber ausgeübt, dem der Arbeitnehmer ausgeliefert ist. Bei einer solch weitreichenden Entscheidung, wie dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages, ist es jedoch unbedingt notwendig, dass man einen kühlen Kopf bewahrt, um diese besonnen und gut überlegt treffen zu können. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hannover kläre ich Sie im Folgenden über die wesentlichen Aspekte im Zusammenhang mit Aufhebungsverträgen auf und  verdeutliche Ihnen, auf welche Punkte Sie ein besonderes Augenmerk legen müssen, um keine Nachteile zu erleiden.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Durch einen Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung, im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Oftmals wird im Rahmen dessen auch die Zahlung einer Abfindung vereinbart. Regelmäßig ist der Arbeitgeber derjenige, der das Arbeitsverhältnis beenden möchte und dem Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag vorlegt. Ebenso kann aber auch der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber abschließen. Dies ist beispielsweise sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer vor einem Jobwechsel steht und eine neue Arbeitsstelle antreten möchte, da dann die gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten werden muss und der neue Job ohne Unterbrechung angetreten werden kann. 

Welche Formvorschriften sind einzuhalten?

Im Gegensatz zum Arbeitsvertrag, der auch mündlich geschlossen werden kann, bedarf es für eine wirksame Beendigung eines Arbeitsverhältnisses der Schriftform. Das bedeutet, dass eine E-Mail oder ein Fax gerade nicht ausreichen. Ebenso wenig genügt eine mündliche Vereinbarung. Vielmehr ist ein handschriftlich unterzeichnetes Dokument erforderlich, das im Original übergeben werden muss. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass man an eine einmal signalisierte Zustimmung weder gebunden, noch dazu verpflichtet ist, den Aufhebungsvertrag später zu unterschreiben.

Welche Regelungen sollten im Aufhebungsvertrag unbedingt geregelt werden?

Ein bestimmter Inhalt ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Der gesamte Inhalt des Aufhebungsvertrages kann also privatautonom vereinbart werden. Es ist jedoch beispielsweise wichtig, dass ein konkretes Datum festgelegt wird, an welchem das Arbeitsverhältnis endet. Ebenso sollte geregelt werden, ob der Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt wird und ob eine Abfindung gezahlt werden soll. Im Falle, dass zweiteres bejaht wird, ist zu konkretisieren, in welcher Höhe diese gezahlt wird und ob es den Parteien auf ein schnelles Ausscheiden mit einer erhöhten Abfindungssumme ankommt. Des Weiteren sollte sich über Sonderzahlungen, wie Weihnachtsgeld, geeinigt werden. Außerdem scheint es für den Arbeitnehmer sinnvoll, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu verlangen und im Aufhebungsvertrag die gewünschte Endnote (z.B. ein „gut“ oder „sehr gut“) vertraglich festzuhalten.

Welche allgemeinen Klauseln sollte ein Aufhebungsvertrag enthalten?

Der Vertrag sollte eine salvatorische Klausel enthalten. Diese stellt sicher, dass bei der Unwirksamkeit einer Klausel aus dem Vertrag, nicht der gesamte Vertrag unwirksam wird, sondern nur die unwirksame Klausel durch das ersetzt wird, was die Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit der Klausel vereinbart hätten und der restliche Vertrag weiter fortbesteht.

Weiterhin sollte eine Ausgleichsklausel in den Vertrag aufgenommen werden. Diese erklärt, dass die Parteien außer den im Aufhebungsvertrag festgelegten Regelungen, keine weiteren Ansprüche gegeneinander haben.

Es besteht auch die Option zusätzlich eine Verschwiegenheitsklausel zu vereinbaren. Diese soll dafür sorgen, dass die während des Arbeitsverhältnisses geltende Verschwiegenheitspflicht, auch nach dessen Beendigung zu beachten ist. Für Verstöße gegen diese kann zur Absicherung eine Vertragsstrafe aufgenommen werden.

Welche Vor- und Nachteile bietet der Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer?

Ein Aufhebungsvertrag führt zu einer schnellen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Durch die hierdurch gewonnene Flexibilität ist es dem Arbeitnehmer möglich, kurzfristig einen neuen Job anzunehmen. Außerdem kann regelmäßig eine Abfindung vereinbart werden, von welcher er profitiert, solange die Höhe der Summe angemessen ist. Außerdem bringt ein wohlüberlegt geschlossener Aufhebungsvertrag Rechtssicherheit, da viele Streitpunkte, wie beispielsweise der Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses inklusive Notengebung oder mögliche Sonderzahlungen, von vornherein umfassend geklärt und vertraglich geregelt werden können. 

Der größte Nachteil der sich für den Arbeitnehmer ergibt ist, dass er in der Regel die unerfahrenere Vertragspartei ist und infolgedessen nicht weiß, auf was er achten muss. Dieser Umstand kann vom Arbeitgeber gezielt ausgenutzt werden, um sich selbst einen Vorteil zu sichern. Der Arbeitnehmer verliert weiterhin an Schutz dadurch, dass der Betriebsrat im Falle das Abschlusses eines Aufhebungsvertrages nicht angehört wird. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass in einigen Fällen mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu rechnen ist. Überdies ist darauf hinzuweisen, dass sich der Arbeitnehmer durch seine Unterschrift zu einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses bereit erklärt. Dies wiederum bedeutet, dass er folglich auf seine zahlreichen arbeitsvertraglichen, tarifvertraglichen und gesetzlichen Schutzvorschriften verzichtet.

Welche Vor- und Nachteile bietet der Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer?

Für den Arbeitgeber entstehen durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages regelmäßig nur Vorteile. Denn dieser ermöglicht es ihm die geltenden Kündigungsfristen zu umgehen und das Arbeitsverhältnis somit schneller zu beenden. Außerdem vermeidet er so das Risiko und die Kosten eines Kündigungsschutzverfahrens.

Warum muss regelmäßig mit einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld gerechnet werden?

Durch das Schließen eines Aufhebungsvertrages wirkt der Arbeitnehmer an seiner eigenen Arbeitslosigkeit mit. Dieses Verhalten löst regelmäßig die Sperrfrist von 12 Wochen aus.

Wie kann dieses Problem verhindert werden?

Um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu verhindern müssen zwei Punkte beachtet werden. Zum einen muss in dem Aufhebungsvertrag festgehalten werden, dass das Arbeitsverhältnis wegen betrieblicher Veränderungen beendet wurde und der Vertrag nur aus diesem Grund zustande gekommen ist. So wird ausgeschlossen, dass eine verhaltensbedingte Kündigung vorliegt. In Kombination mit einem Beendigungszeitpunkt, der erst nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist eintritt, kann die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld umgangen werden. 

Bestehen Aufklärungspflichten durch den Arbeitgeber?

Im Hinblick auf den Aufhebungsvertrag trägt jeder Vertragspartner die Verantwortung dafür, seine eigenen Interessen durchzusetzen. Das heißt, dass in der Regel keine Pflicht des Arbeitgebers angenommen werden kann, den Arbeitnehmer bezüglich der mit einem Aufhebungsvertrag einhergehenden Risiken aufzuklären. Dies wiederrum bedeutet, dass der Arbeitnehmer eigenständig dafür zu sorgen hat, ausreichend über die damit einhergehenden Folgen informiert zu sein. Aus diesem Grund ist es unbedingt erforderlich einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hannover hinzuzuziehen.

Besteht ein Anspruch auf eine Abfindung?

Gesetzlich ist die Zahlung einer Abfindung nicht geregelt, weshalb ein solcher Anspruch grundsätzlich nicht besteht. Häufig wird eine solche trotz dessen vom Arbeitgeber gewährt, um den Arbeitnehmer zum Unterschreiben des Vertrages zu motivieren. Die Chancen auf eine Abfindung steigen mit der Dauer, die der Arbeitnehmer schon im jeweiligen Betrieb arbeitet. Auch im Hinblick auf dieses Thema erscheint es unerlässlich, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hannover zu kontaktieren. Denn häufig bleibt das Abfindungsangebot des Unternehmens weit hinter der Summe zurück, die Sie mit Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts erzielen könnten.

Welche Möglichkeiten gibt es für den Arbeitnehmer, sich von einem Aufhebungsvertrag zu lösen?

Um sich von der Vereinbarung wieder zu lösen, kommen im Grundsatz drei verschiedene Möglichkeiten in Betracht: Anfechtung, Rücktritt und Widerruf. Alle drei Varianten sind jedoch nur im absoluten Einzelfall und nur unter engen Voraussetzungen möglich.

Dabei bestehen Rücktritts- und Widerrufsrecht regelmäßig nur, wenn dies explizit im Aufhebungsvertrag oder einem Tarifvertrag festgesetzt ist. Ausnahmsweise kann auch zurückgetreten werden, wenn der Arbeitgeber seinen Pflichten aus dem Aufhebungsvertrag -beispielsweise der Abfindungszahlung- nicht nachkommt. In diesem Fall muss aber zunächst eine Frist gesetzt werden, bevor das Rücktrittsrecht ausgeübt werden kann. Wenn der Abfindungsvertrag aufgrund einer bestimmten Situation geschlossen wird, die nachträglich entfällt (z.B. Betriebsschließung) kann man ebenfalls über ein Rücktrittsrecht nachdenken.

Anders kann sich der Arbeitnehmer nur noch durch Anfechtung vom Aufhebungsvertrag lösen. Die Möglichkeit der Anfechtung besteht bei einem Irrtum des Arbeitnehmers, oder bei widerrechtlicher Drohung oder arglistiger Täuschung durch den Arbeitgeber. Ein Irrtum kann in der hier beschrieben Konstellation nur selten angenommen werden. Die könnte beispielsweise der Fall sein, wenn ein schwerbehinderter Arbeitnehmer davon ausgegangen ist, dass ihm kein besonderer Kündigungsschutz zusteht und er sich nur deshalb auf den Abschluss des Aufhebungsvertrages eingelassen hat. Eine widerrechtliche Drohung kann immer dann angenommen werden, wenn der Arbeitnehmer mit dem Ausspruch einer unberechtigten Kündigung oder einer Strafanzeige droht. Für die Annahme einer solchen kann es allerdings nicht ausreichen, wenn der Arbeitnehmer bei dem Abschluss des Aufhebungsvertrags unter Druck stand. Eine arglistige Täuschung liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich durch das Behaupten unwahrer Tatsachen einen Irrtum beim Arbeitnehmer hervorruft und dieser sich nur aufgrund der falschen Vorstellungen dazu entschließt den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.

Wegen der einzuhaltenden Fristen, sollte zeitnah ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hannover hinzugezogen werden, um die konkrete Situation schnell und einzelfallbezogen zu bewerten und die Erfolgsaussichten bezüglich der Lösung vom Aufhebungsvertrag einschätzen zu können.

Was passiert, wenn ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt?

Im besten Fall, passiert gar nichts und das Arbeitsverhältnis läuft weiter wie bisher. Dies ist allerdings die unwahrscheinlichere Variante. Viel wahrscheinlicher ist es dahingegen, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine einseitige Kündigung erreicht werden soll. 

Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, ist es unverzichtbar schnellstmöglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hannover aufzusuchen. Denn wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen wollen, müssen sie eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Dies ist jedoch nur in einem Zeitraum von drei Wochen nach dem Zugang der Kündigung möglich. Sie haben alternativ die Möglichkeit, einen Abwicklungsvertrag zu schließen. Auch hier sollten Sie fachanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Wie ist ein Abwicklungsvertrag vom Aufhebungsvertrag zu unterscheiden?

Durch einen Abwicklungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis anders als beim Aufhebungsvertrag nicht beendet. Dieser zielt nicht auf die Vermeidung einer Kündigung ab, sondern wird vielmehr geschlossen, nachdem eine Kündigung ausgesprochen wurde. Im Abwicklungsvertrag sollen die Umstände und Details der bereits erfolgten Kündigung geregelt werden.

Sollte ich mir Hilfe von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hannover suchen?

Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages sollten Sie sich unbedingt Hilfe bei einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hannover suchen. Aufgrund der komplexen und nicht leicht verständlichen Vertragsgestaltung sowie den weitreichenden (auch finanziellen) Folgen ist das Einholen eines kompetenten anwaltlichen Rats unverzichtbar. Nur so ist es Ihnen auch als Laie möglich, die rechtliche Lage vollständig zu erfassen und eine verantwortungsvolle weitreichende Entscheidung zu treffen. Ist ein Aufhebungsvertrag erst einmal geschlossen, ist er kaum rückgängig zu machen. Auch deshalb sollten Sie schnellstmöglich die professionelle Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht in Hannover in Anspruch nehmen. Als ein solcher kann ich Sie auch nach dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages bestmöglich unterstützen. Oftmals haben Arbeitnehmer Angst vor einem Imageschaden, den sie durch ein Gerichtsverfahren erleiden könnten und sind deshalb bereit, einen Aufhebungsvertrag zu anderen Kondiktionen neu abzuschließen. Scheuen Sie sich deshalb nicht, mich als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hannover zeitnahe zu kontaktieren, damit ich Ihnen mit allen Mitteln zu Ihrem Recht verhelfen kann.

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