In meiner Zeit als Anwalt für Strafrecht habe ich in den letzten Jahren wiederholt Mandanten vertreten, die sich aufgrund von Trends oder Challenges aus den sozialen Netzwerken strafbar oder zumindest einer Straftat verdächtig gemacht haben. Oft war meinen betroffenen Mandanten nicht bewusst, wie schnell sie durch das Nachahmen von Trends zu Beschuldigten eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens werden können. Aus diesem Grund informiere ich in diesem Beitrag über den aktuellen Trend des sog. "Arschbohrers" und der möglichen Strafbarkeit.
In den sozialen Medien, insbesondere auf TikTok, verbreitet sich der Trend des sog. "Arschbohrer". Bei diesem Streich bohren vor allem Jugendliche ahnungslosen Menschen einen Finger in den Po. Es ist wichtig, dass Eltern über diesen Trend Bescheid wissen.
Der Ausspruch "Arschbohrer kriegt jeder!" mag Eltern oft unbekannt sein, aber Jugendlichen und sogar bereits Kindern sagt er bereits etwas. Dieser Ausspruch geht auf den Twitch-Influencer Montana Black zurück und beschreibt ein Phänomen, das derzeit die Runde macht. Es handelt sich um einen Prank, einen Streich, den sich Jugendliche gegenseitig spielen, dabei filmen und das Ergebnis dann auf TikTok hochladen. Zahlreiche Videos unter dem Hashtag #Arschbohrer sind dort zu finden.
Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff "Arschbohrer"? Bei diesem Streich schleicht sich jemand an eine ahnungslose Person heran und pikst sie dann mit ausgestrecktem Finger in den Po. Die Reaktion auf diesen überraschenden Übergriff steht im Zentrum des Interesses und wird in der Regel gefilmt und auf TikTok hochgeladen. Eltern sollten sich bewusst sein, dass solche Aktionen nicht nur für die Betroffenen unangenehm sind, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Meine Erfahrungen als Anwalt für Strafrecht in Hannover zeigen, dass schnell auch das Mobiltelefon des Beschuldigten sichergestellt bzw. beschlagnahmt wird. Daher ist es wichtig, Jugendliche über die Grenzen des Spaßes in den sozialen Medien aufzuklären und sie für mögliche strafrechtliche Konsequenzen zu sensibilisieren.
Rechtlich muss das Ganze aus zwei verschieden Perspektiven betrachtet werden. Einmal der Übergriff als solches und das Aufnehmen des Ganzen mit anschließendem posten auf den sozialen Netzwerken.
Die Intention hinter dieser Challenge besteht darin, das Opfer zu überraschen, um ihm keine Möglichkeit zur Gegenwehr zu geben und den sogenannten "Arschbohrer" erfolgreich durchzuführen. Infolgedessen liegt in der Regel keine rechtfertigende Einwilligung seitens des Opfers vor, die die Strafbarkeit aufheben würde. Es liegt nahe, dass der Straftatbestand der Körperverletzung gemäß § 223 StGB erfüllt sein könnte. Das Einstechen kann äußerst unangenehm sein und Schmerzen verursachen, was als körperliche Misshandlung im Sinne des § 223 StGB betrachtet wird. Im Falle einer möglichen Verletzung nach einem solchen Übergriff könnte auch eine Gesundheitsschädigung im Sinne des § 223 StGB vorliegen.
Als Rechtsanwalt Hannover Strafrecht warne ich vor den strafrechtlichen Konsequenzen. Das Ganze kann sogar noch schlimmer werden: Wenn anstelle des Fingers ein Gegenstand wie ein Stift oder ein Lineal verwendet wird, kann dies als gefährliches Werkzeug angesehen werden. In diesem Fall könnte sogar eine scheinbar harmlose Aktion als gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB gelten.
Da diese Handlung am Gesäß des Opfers stattfindet, könnte sie auch unter das Sexualstrafrecht fallen. Eine sexuelle Belästigung im Sinne des § 184i StGB könnte vorliegen, da das Einstechen in den Anus auch als sexuell bestimmte Berührung gegen den Willen des Opfers interpretiert werden kann. In meiner Funktion als Strafverteidiger in Hannover habe ich bereits Mandate übernommen, bei denen genau dieser Vorwurf erhoben wurde.
Aufgrund der Tatsache, dass diese Handlung nicht immer als Scherz aufgefasst wird und für das Opfer möglicherweise eine demütigende Erfahrung darstellt, besteht die Möglichkeit, dass im Falle einer Videoaufnahme, die anschließend im Internet veröffentlicht wird, der Tatbestand des § 201a StGB erfüllt ist. Diese Norm bezieht sich auf die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen.
Zusammenfassend lässt sich von mir als Strafrecht Anwalt Hannover feststellen, dass ein scheinbar harmloser Scherz, eine sich viral verbreitende TikTok-Challenge und jugendlicher Leichtsinn erstaunlich schnell strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Daher empfehle ich Jugendlichen dringend, nicht blindlings alles aus dem Internet nachzuahmen, und Eltern dazu, ihre Kinder für derartige Themen zu sensibilisieren. Sollten Sie aufgrund dieses Trends oder anderer strafrechtlicher Fragen haben, zögern Sie nicht, an einen Rechtsanwalt für Strafecht in Hannover oder anderswo zu melden. Als erfahrener Strafverteidiger stehe ich für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
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