Als Strafverteidiger in Hannover mache ich immer wieder die Erfahrung mit Betrugstatbeständen. Das Aufkommen von neuen Bezahlmöglichkeiten mithilfe von Apps zieht die Aufmerksamkeit von Betrügern nach sich. Dies hat sich auch im Falle von „Lidl Pay“ bewahrheitet. Dieser Bezahldienst wurde vergangenes Jahr eingeführt, wodurch das Einkaufen insgesamt komfortabler und schneller wurde: Nutzer der App mussten an der Kasse nur noch einen QR-Code vorzeigen, um zu bezahlen.
Die Staatsanwaltschaften ermitteln nun wegen Betrugs aufgrund zahlreicher Vorfälle. Bei diesen machen sich einige Nutzer die anfangs laschen Sicherheitsvorkehrungen der Bezahlfunktion zu Nutze. Wie dieser Online-Betrug abläuft und was in strafrechtlicher Hinsicht zu raten ist, erkläre ich als Fachanwalt in Hannover in diesem Beitrag.
Wie wurde Lidl Pay ausgetrickst?
Um die Bezahlvariante verwenden zu können, mussten sich Nutzer lediglich die Lidl-Plus-App installieren und sich mit ihren persönlichen Daten anmelden. An der Kasse konnten sie dann per Smartphone zahlen. Sodann wurde das Geld vom in der App hinterlegten Bankkonto abgebucht. Diese einfache Handhabung wurde dann missbraucht, indem falsche Kontodaten bei der Anmeldung verwendet wurden. Da Lidl Pay nur in Verbindung mit dem SEPA-Lastschriftverfahren genutzt werden konnte, war es möglich, das Konto einer fremden Person anzugeben und mit dem Einkauf fortzufahren. So wurden die Beträge von Konten eingezogen, für die scheinbar ein Lastschriftmandat erteilt wurde, obwohl die tatsächlichen Kontoinhaber meist nicht einmal Lidl Pay nutzen.
Mittlerweile hat Lidl die Sicherheitsvorkehrungen für die Anmeldung bei der Bezahlmethode verschärft. Ein Bankkonto muss nunmehr verifiziert werden, bevor es für die mobilen Zahlungen genutzt werden kann.
Was droht Betrügern?
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber gründlich, heißt es. Es ist zu erwarten, dass betroffene Kontoinhaber eine Anzeige bei der Polizei erstatten und die Sache zur Staatsanwaltschaft weiterleiten. In vielen Fällen dürfte die Person, die die Bezahlmethode vor ihrem Sicherheits-Update missbraucht hat jedoch nicht oder nur sehr schwer identifizierbar sein.
In den Fällen, in denen dies doch der Fall sein sollte, rate ich als Rechtsanwalt für Strafrecht in Hannover: Zum erhobenen Tatvorwurf gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft unbedingt schweigen! Ich weiß, es ist der natürliche Wille, die Sache „erklären“ zu wollen. Das ist menschlich nachvollziehbar. Aber machen Sie als Beschuldigte/r nicht den Fehler, dass Sie sich durch unüberlegte Aussagen und Handlungen schnell selbst belasten. Das geht oftmals schnell, sodass Sie es selbst gar nicht bemerken.
Was kann ich für Sie tun?
Als von Ihnen beauftragter Strafverteidiger in Hannover beantrage in Ihrem Fall umgehend Akteneinsicht und überprüfe sorgfältig, ob der Tatvorwurf des Betrugs in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht gegeben ist. Nach erfolgter Akteneinsicht arbeite ich mit Ihnen eine auf ihren individuellen Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie aus. Verlassen Sie sich darauf, dass ich mich vollumfänglich für Ihre Interessen im Verfahren einsetze. Bestenfalls kann ein Rechtsanwalt für Strafrecht für Sie eine Einstellung des Verfahrens erwirken.
Zögern Sie daher nicht, einen erfahrenen Strafverteidiger in Hannover zu kontaktieren. Ich habe bereits mehr als 2.000 Strafverfahren bearbeitet, Gerne berate und vertrete ich auch Sie in Ihrer Angelegenheit.
Ihr Rechtsanwalt Strafrecht Hannover – Isik
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