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GPS-Tracker in Mietwagen: Verwertbarkeit im Strafprozess?Strafverteidiger Hannover – Rechtsanwalt Hannover

  • Autorenbild: Dogukan Isik
    Dogukan Isik
  • vor 1 Tag
  • 3 Min. Lesezeit

Als Strafverteidiger in Hannover werde ich immer häufiger mit Fällen konfrontiert, in denen Mietwagen mit GPS-Trackern ausgestattet sind und diese Daten im Strafverfahren als Beweismittel herangezogen werden sollen. Wer einen erfahrenen Strafverteidiger Hannover oder einen spezialisierten Rechtsanwalt Hannover sucht, steht oft vor der Frage: Sind GPS-Daten aus Mietwagen im Strafprozess überhaupt verwertbar – oder muss ein Beweisverwertungsverbot angenommen werden?


Sachverhalt

Einem jungen Mann wird vorgeworfen, aufgrund stark überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über den von ihm geführten PKW verloren zu haben, ins Schleudern geraten und schließlich mit einem am Straßenrand geparkten Fahrzeug zusammengestoßen zu sein. Im Raum steht der Verdacht der Durchführung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB.

Der Fahrzeugführer gibt im Rahmen seiner polizeilichen Vernehmung am Unfallort an, die Kontrolle über das Fahrzeug aufgrund der regennassen Fahrbahn verloren zu haben. Er sei daher ins Schleudern geraten und trotz einer eingeleiteten Gefahrenbremsung in den am Straßenrand geparkten Transporter geprallt. Beide Mitfahrer des jungen Mannes bestätigen den Unfallhergang.

Bei dem unfallverursachenden PKW handelt es sich um einen Mietwagen. Dessen Halter trifft am Unfallort ein und stellt den Polizeibeamten die Daten eines von ihm im Unfallfahrzeug verbauten GPS-Trackers zur Verfügung. Aus diesen ergeben sich der letzte Fahrtverlauf sowie die jeweils gefahrene Geschwindigkeit des PKW. Hiernach soll sich der Fahrzeugführer kurz vor dem Unfallgeschehen mit Geschwindigkeiten von bis zu 111 km/h innerorts fortbewegt haben.

Andere Beweismittel liegen nicht vor. Durch die unfallaufnehmenden Polizeibeamten wurden verkehrsrelevante Straftaten zuvor ausgeschlossen.



Ein Mietwagen am Straßenrand, thematisiert illegale Kraftfahrzeugrennen und die Beweisführung durch GPS-Daten.


Unterliegen die GPS-Daten einem Beweisverwertungsverbot?

In meiner Funktion als Strafverteidiger Hannover stellt sich für mich insbesondere die Frage, ob die durch den GPS-Tracker im Fahrzeug erhobenen Daten im Rahmen eines Strafprozesses verwertbar sind. Wer den „besten Strafverteidiger“ sucht, erwartet zu Recht, dass genau solche Konstellationen frühzeitig erkannt und prozessual angegriffen werden. Als Rechtsanwalt Hannover mit strafrechtlichem Schwerpunkt prüfe ich daher stets, ob ein Beweisverwertungsverbot vorliegt.


In Betracht kommt hier das Bestehen eines Beweisverwertungsverbotes, welches zur Folge hätte, dass bestimmte Ergebnisse bei der freien richterlichen Beweiswürdigung des Richters nicht berücksichtigt werden dürften. Für die Beurteilung der Frage, ob ein Beweisverwertungsverbot anzunehmen ist, muss nach der sog. Abwägungslehre des BGH eine Abwägung zwischen den Rechten des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse des Staates durchgeführt werden.

Übertragen auf den vorliegenden Fall ergibt sich Folgendes:


Der Beschuldigte mietete das von ihm geführte Fahrzeug am Unfalltag von einer Mietwagenfirma. Ausweislich des Ermittlungsergebnisses war ebendieses mit einem GPS-Tracker ausgestattet, worüber für den Inhaber des Fahrzeugverleihs die Möglichkeit bestand, ein vollständiges Bewegungsprofil seines Vertragspartners zu erstellen: Neben dem Standort des Fahrzeuges wurden auch Datum, Zeit und Geschwindigkeiten sämtlicher Fahrten aufgezeichnet und via App an das Smartphone des Fahrzeughalters übermittelt. Der Beschuldigte hatte hierüber keine Kenntnis und gegenüber der Fahrzeugvermietungsfirma auch nicht in eine derartige Datenerhebung eingewilligt.

Gegen die international agierende KFZ-Vermietungsfirma „Europcar“ wurde durch den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten im Jahr 2012 wegen identischen Vorgehens ein Bußgeld in Höhe von 54.000 € festgesetzt (vgl. Pressemitteilung Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 17.07.2012, abrufbar unter: https://datenschutzhamburg.de/fileadmin/user_upload/HmbBfDI/Pressemitteilungen/2012/2012-07-17-Europcar.pdf).

Die heimliche Ortung des durch den Beschuldigten genutzten Mietwagens stellt einen schweren Eingriff in dessen Allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG dar. Durch dieses Recht wird der autonome Bereich der privaten Lebensgestaltung geschützt. Gerade hier zeigt sich die Bedeutung einer engagierten Strafverteidigung: Ein erfahrener Strafverteidiger in Hannover wird immer prüfen, ob durch heimliche Überwachung – etwa mittels GPS-Tracker – unzulässig in Grundrechte eingegriffen wurde und sich daraus ein Beweisverwertungsverbot ergibt.


Darüber hinaus ist auch die Validität der durch das Ortungssystem ermittelten Daten zweifelhaft. Es ergaben sich keine Hinweise darauf, dass der im konkreten Fall genutzte Tracker ein Eichverfahren oder sonstige Prüfverfahren durchlaufen hätte, wodurch die Richtigkeit und Zuverlässigkeit der gemessenen Daten hätten bestätigt werden können. Ein Strafverteidiger Hannover bzw. Rechtsanwalt Hannover muss solche technischen Unsicherheiten im Ermittlungsverfahren klar herausarbeiten, um die Verwertbarkeit der Messdaten in Frage zu stellen.


Praxishinweis

Aufgrund der vorgenannten Umstände war der Beweisverwertung zu widersprechen. Die Staatsanwaltschaft schloss sich dieser Auffassung an. Das gegen den Beschuldigten geführte Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des verbotenen Kraftfahrzeugrennens nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB wurde in der Folge mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Der Fall zeigt: Wer mit strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit einem Mietwagen oder GPS-Tracking konfrontiert ist, sollte frühzeitig einen spezialisierten Strafverteidiger in Hannover konsultieren. Ein engagierter Rechtsanwalt Hannover kann prüfen, ob ein Beweisverwertungsverbot vorliegt und damit entscheidend dazu beitragen, dass ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Wer auf der Suche nach dem für seinen konkreten Fall besten Strafverteidiger ist, sollte insbesondere darauf achten, dass dieser Erfahrung mit technischen Beweismitteln (z.B. GPS-Tracker, Geschwindigkeitsmessungen, Telefondaten) und mit der Durchsetzung von Grundrechten im Strafprozess hat.

 

 
 
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