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  • Dogukan Isik

WhatsApp-Sticker verschickt: Vorwurf der Kinderpornographie?

Aktualisiert: 31. Dez. 2022

Neben Emojis lassen sich beim Messenger-Dienst WhatsApp auch sogenannte „Sticker“ verschicken, um die Konversation insgesamt einfacher und unterhaltsamer zu gestalten. Von einfachen Smileys bis zu bekannten Figuren aus Film und Serie können Sticker allerdings – anders als die bei WhatsApp bereits vergebenen Emojis – verschiedenen Inhalts sein. Ein solcher kann daher leider auch strafrechtliche Relevanz haben, wie bereits einige meiner Mandanten schmerzlich erfahren mussten.


Daher fasse ich als Fachanwalt für Strafrecht in Hannover alles Wichtige in diesem Beitrag für Sie zusammen, was sie rund um das Thema der Kinderpornographie beim Versenden bzw. Erhalten von sensiblen Inhalten wissen müssen.


Was sind kinderpornografische Inhalte?


In rechtlicher Hinsicht handelt es sich um Kinderpornographie, wenn pornographische Inhalte sexuelle Handlungen an oder von einer Person unter vierzehn Jahren – also einem Kind – zum Gegenstand haben. Gleiches gilt für die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes (§ 184b StGB).


Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem kinderpornographischen Inhalt um etwas „Greifbares“ oder um eine digitale Datei handelt. Hierzu zählen Fotos als auch Videos – und auch WhatsApp-Sticker, soweit Ihnen der obengenannte Inhalt entnommen werden kann.

Kinderpornographie geschickt bekommen – mache ich mich strafbar?


Das Problem liegt darin, dass WhatsApp sämtliche empfangene Medien wie Bilder, Videos etc. automatisch herunterlädt und in dem entsprechenden Dateiordner auf dem Gerät speichert. Der automatische Download lässt sich jedoch relativ einfach deaktivieren, was ich aus anwaltlicher Sicht als Strafverteidiger in Hannover nur empfehlen kann.

Hiervon ausgenommen sind allerdings der Empfang und die Sichtbarkeit der besagten Sticker, die wie normale Textnachrichten empfangen werden und in den entsprechenden Chats einsehbar sind. Wird Ihnen ein derartiger Sticker geschickt, befinden Sie sich ab diesem Zeitpunkt im Besitz kinderpornografischer Inhalte und können sich strafbar machen.


Entscheidend ist allerdings auch hier der Vorsatz. Stellen Sie fest, dass Ihnen eine Person ungewollt einen Sticker kinderpornografischen Inhaltes geschickt hat oder stoßen sie auf einen solchen beim Durchlesen eines Gruppenchats, dann liegt es an Ihnen, den Sticker umgehend zu löschen. Auf diese Weise können Sie vermeiden, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Besitz von Kinderpornographie eingeleitet wird – und für den Fall, das es bereits eingeleitet worden ist, lässt sich der Vorwurf dann durch eine rechtlich fundierte Argumentation Ihres Strafverteidigers in Hannover aus dem Weg räumen.


Als ein auf Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt in Hannover möchte ich darauf hinweisen, grundsätzlich nur vertrauenswürdigen und seriösen Gruppen beizutreten, in welchen keine strafrechtlich relevanten Inhalte geteilt oder verschickt werden. Auf diese Weise kann das Risiko, ungewollt in das Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden zu geraten, von vornherein minimiert werden.


Sollte ich einen Rechtsanwalt mit der Verteidigung beauftragen?


Sollten Sie des Besitzes kinderpornographischer Inhalte beschuldigt werden, so empfehle ich Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht in Hannover, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen und sich zu dem aufgefunden Material nicht zu äußern.


Als ein von Ihnen beauftragter Rechtsanwalt in Hannover beantrage ich umgehend Akteneinsicht in Ihrem Verfahren und prüfe auf diese Weise, ob Ihnen eine strafrechtlich relevante Handlung überhaupt zur Last gelegt werden kann.


Dank meiner langjährigen Erfahrung im Sexualstrafrecht verfüge ich als Strafverteidiger in Hannover über die notwendige Expertise, um für sie das bestmögliche Ergebnis im Strafverfahren zu erkämpfen. Zögern Sie daher nicht, sich beim Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Inhalte an mich zu wenden.


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