In einem schwierigen Fall, den ich als Strafverteidiger begleitete, wurde ein 15-jähriger Jugendlicher wegen der Tötung eines Mitschülers zu einer zehnjährigen Jugendstrafe verurteilt. Als Anwalt der Verteidigung habe ich aus erster Hand erlebt, wie komplex und herausfordernd solche Fälle sein können. Die Folge dieses Urteils war, dass der 15-Jährige seine Strafe in einer sozialtherapeutischen Einrichtung ableisten sollte. Diese Einrichtungen sind ein wichtiger Bestandteil des Strafrechtssystems, insbesondere wenn es darum geht, rückfallgefährdeten Straftätern eine Chance zur Rehabilitation und Wiedereingliederung zu bieten.
Eine Brücke zur Resozialisierung: Die Bedeutung von sozialtherapeutischen Einrichtungen
Sozialtherapeutische Einrichtungen sind eigenständige Anstalten oder Abteilungen innerhalb von Justizvollzugsanstalten, die sich auf die Rehabilitation von rückfallgefährdeten Straftätern konzentrieren. Menschen, die aufgrund erheblicher oder wiederholter Straftaten verurteilt wurden, haben hier die Möglichkeit, durch spezielle therapeutische Maßnahmen neue Einsichten zu gewinnen und Strategien zur Bewältigung ihres Lebens zu erlernen. Es ist faszinierend zu sehen, wie weit die Entwicklung solcher Einrichtungen in den letzten Jahrzehnten gekommen ist. Die erste sozialtherapeutische Einrichtung wurde bereits 1969 eröffnet, jedoch erst 1977 durch die Schaffung des § 9 StVollzG rechtlich verankert. Die anfängliche Möglichkeit der Verlegung in diese Einrichtungen führte zu einem langsamen Aufbau, bis im Jahr 1998 eine Neufassung des § 9 StVollzG erfolgte. Diese Änderung erlaubte die Verlegung von Personen, die wegen bestimmter Sexualdelikte zu über zweijährigen Freiheitsstrafen verurteilt wurden, ohne ihre Einwilligung. Später wurde aus dieser Möglichkeit eine Verpflichtung, und die sozialtherapeutischen Einrichtungen begannen sich im Jugendstrafvollzug zu etablieren.
Die sozialtherapeutische Abteilung in der Jugendanstalt Hameln: Ein Beispiel für ganzheitliche Behandlung
Ein besonderes Beispiel für die Umsetzung solcher Einrichtungen ist die sozialtherapeutische Abteilung in der Jugendanstalt Hameln. Hier werden die Inhaftierten gemäß den Bestimmungen des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes (NJVollzG) zugewiesen. Diese Abteilung, die Teil der Hauptanstalt ist, bietet 52 Therapieplätze in acht Wohngruppen. Ein Team von 28 Fachkräften, darunter Allgemeiner Vollzugsdienst, Sozialarbeiter, Psychologen und Pädagogen, arbeitet interdisziplinär zusammen, um einen umfassenden Therapieprozess zu gewährleisten. Der Therapieprozess in dieser Einrichtung ist in drei Phasen unterteilt: Die erste Phase zielt darauf ab, die Behandlungsmotivation und Veränderungsbereitschaft der Inhaftierten zu fördern. In der zweiten Phase steht die deliktunspezifische und deliktspezifische Behandlungsarbeit im Mittelpunkt. In der dritten Phase wird die Entlassung aus der Haft vorbereitet. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der integrativen Sozialtherapie, die Einzelgespräche, Gruppenmaßnahmen und Alltagslernen miteinander verknüpft.
Abschließende Gedanken und Unterstützung für Fragen oder rechtliche Anliegen
Sozialtherapeutische Einrichtungen sind ein wichtiges Werkzeug, um rückfallgefährdeten Straftätern eine zweite Chance zu bieten. Sie ermöglichen die persönliche Entwicklung und die Vorbereitung auf ein Leben außerhalb der Gefängnismauern. In Hannover und im ganzen Land tragen solche Einrichtungen zur Sicherheit der Gesellschaft bei, indem sie auf Veränderung setzen.
Wenn Sie Fragen zu sozialtherapeutischen Einrichtungen oder anderen strafrechtlichen Angelegenheiten haben, stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht in Hannover und auch außerhalb von Hannover gerne zur Verfügung. Die rechtliche Landschaft kann komplex sein, und es ist wichtig, kompetente Beratung zu suchen, um die besten Schritte für Ihre individuelle Situation zu finden. Kontaktieren Sie mich, um Ihre Fragen zu besprechen und Ihre Rechte zu schützen.
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