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Messerstadt Hannover: Erfahrungen vom Strafverteidiger in Hannover

Als Hannoveraner Fachanwalt für Strafrecht werde ich immer wieder mit Fragen rund um das Thema Waffen und Messer konfrontiert. Besonders in den Medien wird Hannover oft als "Messerstadt" bezeichnet. Doch woher stammt dieser Begriff und ist es überhaupt strafbar, ein Messer mit sich zu führen? In diesem Blogeintrag möchte ich diese Bezeichnung näher betrachten und gleichzeitig über die Rechtslage bezüglich des Mitführens von Messern informieren.


Wieso wird Hannover von der Presse Messerstadt genannt Herr Rechtsanwalt Hannover?

Die Bezeichnung "Messerstadt Hannover" hat ihren Ursprung in der Berichterstattung über Straftaten, bei denen Messer eine Rolle spielen. Solche Vorfälle sind bedauerlicherweise nicht auf Hannover beschränkt, sondern finden in verschiedenen Städten statt. Dennoch hat die mediale Aufmerksamkeit bedingt durch die jüngsten Ereignisse in der Messestadt Hannover dazu geführt, dass Hannover den Ruf nicht nur als Messestadt, sondern auch als "Messerstadt" erhalten hat.


Ist es strafbar ein Messer mit sich zuführen?

Die Frage nach der Strafbarkeit des Mitführens von Messern ist ein wichtiges Thema, das oft für Unsicherheit sorgt. Gemäß Paragraph 42a des Waffengesetzes gibt es klare Regeln zur Mitführung von Messern in der Öffentlichkeit. Hierbei wird zwischen Messern mit feststehender Klinge und Klappmessern unterschieden.

In der Öffentlichkeit dürfen Sie kein Messer mit sich führen, das eine feststehende Klinge hat und länger als 12 cm ist. Dies schließt beispielsweise große Küchenmesser oder auch Anglermesser mit entsprechend langer Klinge aus.

Auch das Mitführen eines Klappmessers, dessen Klinge einhändig ausgeklappt werden kann (sog. Einhandmesser), ist unabhängig von der Klingenlänge verboten. Diese Regelung gilt selbst dann, wenn Sie im Besitz des kleinen Waffenscheins sind. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Tragen eines einfachen Taschenmessers, das mit zwei Händen geöffnet werden muss oder dessen Klinge nicht einrastet, nicht strafbar ist. Ebenso dürfen Sie ein Messer mit feststehender Klinge bei sich führen, sofern die Klingenlänge nicht mehr als 12 cm beträgt.

Neben den genannten Einschränkungen gibt es jedoch auch Messerarten, die generell verboten sind. Diese Messer dürfen weder mitgeführt noch besessen werden. Zu den verbotenen Messerarten zählen beispielsweise Butterfly-Messer, Springmesser, Fallmesser, Stoßmesser oder getarnte Messer. Hier spielt die Klingenlänge keine Rolle, sondern die schnelle Einsatzfähigkeit machen diese Gegenstände konkret gefährlich.

Die Definition des "Führens" eines Messers

Der Begriff des "Führens" eines Messers bezieht sich darauf, dass man die tatsächliche Gewalt über das Messer ausübt. Diese Handlung ist außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen, Schießstätten oder befriedeten Besitztümern von Relevanz. Wenn jemand ein Messer in einer Gartenlaube oder auf einem Privatgrundstück trägt, befindet er sich nicht in der Öffentlichkeit. Sobald die Person jedoch die Straße oder einen Bürgersteig betritt, greift § 42a sofort.


Die praktische Handhabung

Aufgrund der Vielzahl an Lebenssachverhalten gestaltet sich eine einheitliche gesetzliche Regelung schwierig. Die Gesetzestexte sind bewusst offen formuliert, um auf verschiedene Situationen anwendbar zu sein. Die komplexen Paragraphen und Ausnahmeregelungen können schnell für Verwirrung sorgen. Allerdings legen Gerichte die Gesetze sehr restriktiv aus. In den meisten Fällen greifen Polizei und Gerichte nur dann ein, wenn ein konkreter Gefahrenverdacht vorliegt.


Waffenverbotszonen, Öffentliche Veranstaltungen und Hausrecht

Gemäß § 42 V des Waffengesetzes haben die Bundesländer die Möglichkeit, das Führen von Waffen und Messern in bestimmten Zonen zu verbieten. Solche Verbotszonen wurden in Hannover seit Dezember des vergangenen Jahres eingeführt, wie beispielsweise der Bahnhofsbereich oder das Steintorviertel. Dieses Verbot beruht dann nicht auf dem Waffengesetz selbst, sondern auf den jeweiligen landesspezifischen Gesetzen, die meist im Polizei- und Ordnungsrecht verankert sind. § 42 verbietet auch das Führen von Hieb- und Stoßwaffen, einschließlich Messern, bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Messen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen. Allerdings gilt diese Regelung nicht für Schulen, Diskotheken und ähnliche Orte. Selbstverständlich haben die Veranstalter bzw. Eigentümer das Recht, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und das Mitführen von Messern zu untersagen. Dies ist beispielsweise in den meisten Diskotheken und Schulen der Fall. Das Versammlungsgesetz verbietet zudem das Mitführen von Gegenständen, die zur Verletzung von Personen geeignet sind, bei Demonstrationen.

Verstoß gegen das Waffengesetz – was tun?

Das Führen eines Messers ohne berechtigtes Interesse oder anerkannten Zweck stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit der Einziehung des Messers sowie einem Bußgeld von bis zu 10.000 € geahndet werden. Diese Bestimmung gilt, wenn das Messer lediglich bei Ihnen gefunden wurde und Sie es nicht rechtmäßig im öffentlichen Raum verwendet haben. Sollte jemand durch die Benutzung Ihres Messers zu Schaden gekommen sein, ist das Führungsverbot im Waffengesetz das geringste Übel, so meine Erfahrung als Rechtsanwalt für Strafrecht in Hannover.

Fazit aus Sicht des Anwalts für Strafrecht in Hannover

Hannover wird in den Medien oft als "Messerstadt" bezeichnet, aufgrund von Berichten über Straftaten mit Messern. Das Mitführen von Messern in der Öffentlichkeit unterliegt klaren Regeln gemäß dem Waffengesetz. Bei einem Verstoß gegen das Führungsverbot drohen eine Ordnungswidrigkeit mit Einziehung des Messers und ein Bußgeld von bis zu 10.000 €. Als Fachanwalt für Strafrecht in Hannover stehe ich gerne zur Verfügung, um rechtliche Fragen zu beantworten und eine fachliche Einschätzung zu geben.



Foto: AdobeStock: 567386452 - Yazid Nasuha

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