Der sehr bekannte Oliver Pocher hat vor einigen Wochen einen Boxwettkampf von Felix Sturm besucht und wurde dort von einem Mann attackiert. Dieser ging auf den Entertainer in der ersten Publikumsreihe zu und schlug ihm gegen den Kopf. Dieser Angriff ist offensichtlich geplant gewesen und wurde absichtlich gefilmt und online gestellt. Dieses als Happy Slapping bezeichnete Verhalten ist als solches nicht unter Strafe gestellt, erfüllt allerdings einige im StGB geregelte Strafnormen. Aufgrund dessen, dass sich dieses gewalttätige Verhalten in den letzten Jahren immer weiter verbreitet hat, stellt sich die Frage, ob eine spezielle Strafnorm eingeführt werden sollte, um durch einen erhöhten Strafrahmen ein Statement zu setzen und ein Bewusstsein für ein solches Verhalten zu schaffen.
Was genau ist Happy Slapping?
Happy Slapping bedeutet übersetzt „fröhliches Schlagen“. Hierunter versteht man das Filmen und Verbreiten von Prügelleien. Es wird gezielt gefilmt, wie der Täter das Opfer schlägt und diese Videos werden ins Internet gestellt oder auf anderen Wegen verbreitet. Teilweise werden die Schläge mit der bloßen Hand ausgeführt, teilweise werden hierfür Hilfsmittel verwendet. Manchmal wird das Szenario in den Videos gestellt und mit den vermeintlichen Opfern abgesprochen. Oftmals handelt es sich jedoch auch um reale Gewalttaten. Durch das Hochladen auf Videoportalen oder Sozialen Netzwerken wird eine dauerhafte Demütigung der Opfer bezweckt.
Wie konnte Happy Slapping entstehen?
Die heutigen modernen Kommunikationsmittel, wie WhatsApp, Instagram etc. sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Und trotzdem bergen sie ein hohes Missbrauchs- und Gefährdungspotential. Durch die Möglichkeit sich in Sekundenschnelle auszutauschen und Videos zu tauschen oder in Internetportale hochzuladen und für die breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen wird deutlich, wie einfach und unkontrollierbar die Verbreitung von jeglichen Daten ist. Die Schnelllebigkeit und Unvergänglichkeit der veröffentlichten Inhalte begünstigen sämtliche Formen des Cybermobbings.
Was ist die Gefährlichkeit bei diesen Videotrends?
Besonders gefährlich ist das Happy Slapping deshalb, weil einmal veröffentlichte Aufnahmen kaum mehr aus dem Internet entfernt werden können, wenn sie einmal hochgeladen worden sind und sich verbreitet haben. Folglich besteht auch die Demütigung des Opfers weiter fort und es wird sich permanent in der Opferrolle wiederfinden.
Außerdem werden entsprechende Videos dermaßen schnell in so großem Ausmaß verbreitet, dass die Hemmschwelle bei den Machern und bei den Zuschauern immer weiter sinkt und es immer mehr Nachahmer gibt. Es folgt ein Wettkampf um die besten und gewalttätigsten Videos, bei deren Herstellung es immer mehr darum geht die anderen zu übertrumpfen. Hierdurch verschwinden Grenzen und die Menschen werden immer hemmungsloser.
Sollte ein „Happy-Slapping-Paragraph“ ins Strafgesetzbuch eingeführt werden?
Es existiert kein eigener Paragraph, der Happy Slapping unter Strafe stellt. Die Tat an Oliver Pocher könnte als Präzedenzfall zum Anlass genommen werden, um einen solchen Straftatbestand einzuführen. Der Gesetzgeber hat schon öfter auf neue Gewaltphänomene reagiert. Zuletzt wurden Stalking, Fotografieren und Filmen von Unfallopfern, sowie Upskirting als eigene Strafnormen erfasst. Es wird vorgeschlagen eine Mindeststrafe von zwei Jahren Freiheitsentzug anzusetzen. Zudem sollte der Täter wegen der starken Demütigung des Opfers auch immer ein Schmerzensgeld von mindestens 100.000 € zu zahlen haben. Allerdings hat sich die Normierung eines Straftatbestandes für Happy Slapping bisher nicht durchgesetzt, da verschiedene einzelne Gesetze im StGB auf das Verhalten beim Happy Slapping anwendbar sind und so eine Strafbarkeit in jedem Fall gewährleistet ist. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber sich für die Einführung einer Strafnorm im Hinblick auf Happy Slapping entscheidet. Dies wird wohl stark damit zusammenhängen, welche Ausmaße dieses gewalttätige und demütigende Verhalten in Zukunft annehmen wird.
Welche Straftatbestände sind beim Happy Slapping momentan einschlägig - Welche Strafr droht mir?
Die dem Happy Slapping zugrundeliegende Gewaltanwendung stellt regelmäßig eine Körperverletzung gem. § 223 I StGB dar. Je nachdem wie die Körperverletzung erfolgt und welche Folgen diese mit sich bringt, können auch die Tatbestände der gefährlichen (§224 StGB) oder der schweren (§226 StGB) Körperverletzung erfüllt sein. Oftmals geht gehen mit der Körperverletzung auch Beleidigungen einher, die gem. § 185 StGB unter Strafe gestellt sind. Es kommt ebenfalls eine Strafbarkeit gem. § 201a I StGB wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen in Betracht. Außerdem wird mit dem Verhalten beim Happy Slapping in der Regel ein Verstoß gegen § 33 Kunsturhebergesetz vorliegen. Bei diesem steht die Zurschaustellung eines Bildnisses einer Person ohne deren Einwilligung unter Strafe.
Man könnte auch über eine Strafbarkeit gem. § 131 StGB nachdenken. Dieser normiert das strafrechtliche Herstellungs- und Verbreitungsverbot von gewalttätigen Darstellungen. Hiermit ist die Entfaltung physischer Kraft unmittelbar gegen eine andere Person gemeint, welche den Ausdruck eines aggressiven Tuns darstellt. Diese Norm könnte sich perfekt für die Bestrafung des Happy Slappings eigenen. Allerdings ist nach dem Tatbestand mindestens ein weiteres Tatbestandsmerkmal zu fordern. Hier kommt entweder eine grausame Gewalttätigkeit oder die Unmenschlichkeit in Betracht. Dies ist immer einzelfallabhängig zu entscheiden. Allerdings geht es bei der Beurteilung der grausamen Gewalttätigkeit um eine Tatfrage bzgl. der Erheblichkeit und wird bei Schlägen und Tritten wohl nicht erfüllt sein. Um eine Unmenschlichkeit im Sinne der Norm annehmen zu können müssten ebenfalls Umstände vorliegen, die weit über das Happy Slapping hinausgehen.
Was für Möglichkeiten stehen offen, wenn der Täter unter 14 Jahre alt ist?
Oftmals findet Happy Slapping im schulischen Umfeld statt. Das erschreckendste ist, dass auch schon Schüler unter 14 Jahren ein solches Verhalten an den Tag legen. Strafrechtlich sind diese Heranwachsenden nicht zu belangen. Allerdings stehen dem Opfer neben den strafrechtlichen auch zivilrechtliche Möglichkeiten zum Reagieren offen. Auch durch das Verwaltungsrecht kann eingegriffen werden. Dieses ermöglicht das Erzwingen von schulischen Sanktionen gegenüber dem Täter.
Sollte ich einen Fachanwalt für Strafrecht konsultieren?
Wenn Sie sich mit dem Vorwurf des Happy Slappings konfrontiert sehen oder Opfer eines solchen geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich an einen Fachanwalt für Strafrecht in Hannover wenden. Nur einem solchen ist es möglich die rechtliche Situation unverzüglich zu überblicken und darauf folgend einen strategisch sinnvollen Plan auszuarbeiten, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Wenden Sie sich dafür gerne an mich. Ich werde zunächst Akteneinsicht beantragen und anschließend versuchen, Ihren Fall außergerichtlich zu klären, um Ihnen die psychische Belastung zu erspare. Sollte dies nicht möglich sein, vertrete ich Sie als Strafverteidiger in Hannover vor allen Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland und werde für die Einhaltung Ihrer Rechte kämpfen.
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