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E-Scooter – Was gilt es zu beachten?

Man kennt sie – sie stehen mittlerweile an jeder Straßenecke in Großstädten. Die E-Scooter. Diese sind seit Juni 2019 auch in Deutschland erlaubt. Allerdings laufen wegen deren falscher Benutzung unendlich viele Bußgeld- und Strafverfahren. Dies liegt hauptsächlich daran, dass vielen Benutzern die Regeln, die mit der Benutzung einhergehen, gar nicht bewusst sind. Unter welchen Voraussetzungen dürfen sie genutzt werden? Was ist erlaubt? Welche Regeln gilt es zu beachten? Was für Strafbarkeiten und welche Sanktionen drohen? Was passiert im Falle eines Unfalls? Diese und viele weitere relevante Fragen im Umgang mit E-Scootern werde ich als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht in Hannover im Folgenden klären, um einen bewussteren Umgang mit diesen zu gewährleisten.

E-Scooter – Was gilt es zu beachten?

Wer ist berechtigt mit einem E-Scooter zu fahren?
Um einen E-Scooter benutzen zu dürfen, muss man mindestens 14 Jahre alt sein.
Brauche ich einen Führerschein, um einen E-Scooter benutzen zu dürfen?
Nein! Sie dürfen einen E-Scooter auch ohne Führerschein fahren.

Besteht eine Helmpflicht?
Nein. Genauso wie beim Fahrradfahren besteht beim Fahren von E-Scootern in Deutschland keine Pflicht einen Helm zu tragen.

Welche Voraussetzungen müssen E-Scooter erfüllen?
Sowohl öffentlich verfügbare, als auch private E-Roller müssen mit einer Lenkstange, zwei voneinander unabhängige Bremsen, einer Klingel, Scheinwerfer und Schlussleuchte, sowie Rückstrahler und Seitenreflektoren ausgestattet sein. Des Weiteren ist eine Betriebserlaubnis für jeden E-Scooter erforderlich. Dies setzt eine Versicherung des Fortbewegungsmittels voraus, welche durch eine Plakette nachgewiesen werden kann, die den Versicherungskennzeichen für Mofas ähnelt.

Wofür ist eine solche Versicherung wichtig?
Diese Versicherung ist im Hinblick auf mögliche Unfälle unerlässlich, da hierdurch zivilrechtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche abgedeckt werden. Denn die Haftpflichtversicherung des Halters des E-Rollers kommt für Schäden Dritter auf. Für Schäden an der eigenen Person tritt die gegnerische Versicherung ein. Dies wird nur problematisch, wenn der E-Scooter-Fahrer gegen Gesetze verstößt oder fahrlässig handelt.

An welche Regeln muss man sich beim Fahren mit einem E-Scooter halten?
Es gibt einige Grundregeln beim Benutzen eines E-Scooters zur Fortbewegung, die unbedingt beachtet werden müssen. Zunächst sind die Roller nur auf Fahrradwegen zu benutzen. Die Farbahnen dürfen nur dann befahren werden, wenn keine Fahrradwege vorhanden sind. Mehrere E-Scooter dürfen nicht nebeneinander benutzt werden. Vielmehr muss man immer hintereinanderfahren. Außerdem darf sich immer nur eine einzige Person auf dem Fortbewegungsmittel befinden. Es ist kein Transportmittel! Des Weiteren dürfen die Roller nicht freihändig gefahren werden und Richtungsänderungen sind immer (wie beim Fahrradfahren) mit einem entsprechenden Handzeichen anzuzeigen. Auch dürfen keine Anhänger angehängt werden. Und ganz wichtig zu beachten ist, dass für alle E-Scooter-Fahrer die StVO gilt und beachtet werden muss.

Welche Sanktionen drohen bei der Nichtbefolgung der Regelungen?
Sollte man entgegen der Regeln mit mehreren E-Scootern nebeneinander fahren, droht ein Bußgeld von 15 bis 30 €. Die gleiche Strafe droht beim Fahren auf dem Gehweg. Wenn man ein Roller ohne Versicherungskennzeichen nutzt kann ein Bußgeld von 40 €, wenn grundsätzlich keine Betriebserlaubnis vorliegt sogar von 70 € verhängt werden. Bei einem Rotlichtverstoß wird es noch teurer. Hier können Bußgelder bis zu 180 € drohen.

Wie schnell darf ein E-Roller fahren und welche Folgen hat es, wenn die Höchstgrenze überschritten wird?
In Deutschland sind im öffentlichen Straßenverkehr nur E-Scooter zugelassen, die nicht schneller als 20 km/h fahren können. Die Anbieter der zu mietenden Roller erfüllen diese Voraussetzungen. Allerdings kaufen sich einige Menschen auch einen eigenen E-Scooter. Diese können frisiert werden, um höhere Geschwindigkeiten zu erreichen oder es werden schnellere E-Scooter im Ausland erworben. Wenn Sie mit einem solchen Fortbewegungsmittel erwischt werden, müssen Sie mit einem Bußgeld bis zu 110 € rechnen. Auch muss Ihnen bewusst sein, dass die Versicherung bei einem Unfall in einem solchen Falle nicht zahlt. Auch wird es regelmäßig vorkommen, dass die Polizei den entsprechenden E-Roller beschlagnahmt.

Betrunken E-Scooter fahren – was für Sanktionen drohen?
Für das Fahren eines E-Scooters gelten nach aktueller Rechtsprechung dieselben Promillegrenzen, wie beim Führen eines Kraftfahrzeugs. Das wiederrum bedeutet, dass Fahranfänger und Fahrer bis 21 Jahren ein absolutes Alkoholverbot einhalten müssen. Andernfalls wird ein Bußgeld in Höhe von 250 € fällig und ein Punkt in Flensburg eingetragen, sowie die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Bei einem Blutalkoholwert von über 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, bei der ein Bußgeld von 500 € in Kombination mit einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg drohen.
Schon ab 0,3 Promille liegt eine relative Fahruntüchtigkeit vor, wenn alkoholbedingte Ausfallentscheidungen auftreten, wie beispielsweise Schlangenlinien fahren. In diesem Fall droht sogar ein Strafverfahren gem. § 316 StGB. Ab 1,1 Promille liegt immer eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, bei der ebenfalls ein Strafverfahren gem. § 316 StGB eingeleitet wird. Neben einer hohen Geldstrafe wird die Fahrerlaubnis mit einer Sperre zur Wiedererteilung für die nächsten sechs bis neun Monate verhängt und drei Punkte in Flensburg eingetragen. Wenn durch das Fahren im alkoholisierten Zustand Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden, kann sogar eine Strafbarkeit gem. § 315c StGB bejaht werden.

Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich der Entzug der Fahrerlaubnis?
Die Fahrerlaubnis wird aufgrund § 69 StGB entzogen. Dies stellt eine Nebenfolge zur Sanktion nach den Strafnormen dar. Demnach wird jeder, der sich wegen einer Alkoholfahrt strafbar gemacht hat, als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen im Sinne dieser Norm angesehen, sodass ein Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperre zur Wiedererlangung von mindestens sechs Monaten i.S.d. § 69a StGB gerechtfertigt ist. § 62 II StGB sieht dahingehend bei Straßenverkehrsdelikten eine Regelvermutung vor.

Warum werden E-Roller strafrechtlich mit Kraftfahrzeugen auf eine Stufe gestellt?
Kraftfahrzeuge werden in § 1 II S. 2 StVG legaldefiniert. Demnach ist ein Kraftfahrzeug jedes Landfahrzeug, das durch Maschinenkraft bewegt wird, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Diese Definition trifft auf die E-Roller zu. Es stellt sich die Frage, ob ein E-Scooter aufgrund des Gefährdungspotentials nicht doch mehr Nähe zur Kategorie Fahrrad aufweist. Die Gerichte (u.a. das LG Oldenburg) haben jedoch entschieden, dass eine Unterscheidung nach Gefährlichkeit zwischen unterschiedlichen Kraftfahrzeugarten nicht stattfindet. Hier kommt es ausschließlich darauf an, dass der E-Scooter eben durch Maschinenkraft und nicht durch Muskelkraft -wie es beim Fahrrad der Fall ist- bewegt wird. Dementsprechend sind alle strafrechtlichen Normen, die im Hinblick auf Kraftfahrzeuge gelten, auch auf E-Scooter anwendbar (siehe auch BayOLG, Beschluss vom 24.07.2020 – 205 StRR 216/20).
Bei der Entscheidung im Hinblick auf den Entzug des Führerscheins ist das Gefahrenpotential jedoch trotz dessen heranzuziehen. Im Vergleich zu Kraftfahrzeugen sind die E-Scooter aufgrund ihres geringen Gewichts und der geringen Höchstgeschwindigkeit deutlich ungefährlicher und dementsprechend eher vergleichbar mit der Gefährlichkeit eines Fahrrads. Auch die Tatsache, dass zum Fahren eines E-Rollers kein Führerschein erforderlich ist und die Leistungsanforderungen eher denen eines Fahrrads entsprechen, lässt auf eine gewisse Ähnlichkeit schließen. Aus diesem Grund ist der Entzug der Fahrerlaubnis bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter nicht zwingend und wird im Einzelfall entschieden.

Welche Strafbarkeiten treten ebenfalls häufig im Zusammenhang mit E-Scootern auf?
Es kommt auch vor, dass jemand auf die Idee kommt, einen E-Roller einfach mitzunehmen, ohne die Gebühr zu zahlen. In dem Fall liegt ganz klar ein Diebstahl gem. § 242 StGB vor. Es könnte jedoch auch das Regelbeispiel des § 243 I Nr. 2 StGB verwirklicht sein, welches eine härtere Bestrafung nach sich ziehen könnte. Dies wäre dann der Fall, wenn eine Sache gestohlen wird, die durch bestimmte Schutzvorrichtungen gegen eine Wegnahme besonders gesichert ist. Die E-Roller können erst dann problemlos fortbewegt werden, wenn sie durch die App entsperrt worden sind. Wenn dies nicht geschehen ist, verhindert eine elektronische Bremse das Bewegen des E-Scooters. Dies könnte eine Schutzvorrichtung im Sinne des Regelbeispiels darstellen. Ob dies der Fall ist, muss noch abschließend durch die Gerichte entschieden werden. Dabei steht die Frage im Mittelunkt, ob eine elektronische Wegfahrsperre mit den von § 243 I Nr. 2 umfassten Schutzvorrichtungen -wie beispielsweise einem Fahrradschloss- vergleichbar ist. Einerseits soll die Bremse ein Fortbewegen des Rollers gleichermaßen verhindern. Allerdings ist ein Fortbewegen letzten Endes zwar erschwert, aber immer noch möglich. Eine Entscheidung bleibt abzuwarten.

Sollte ich einen Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht in Hannover zu Rate ziehen?
Wenn sie einen Anhörungsbogen erhalten haben oder als Beschuldigter vernommen werden sollen, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und suchen Sie schnellstmöglich einen Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht in Hannover auf. Bei einer Mandatierung werde ich gerne für Sie tätig und fordere Akteneinsicht, um mir die bestmögliche Verteidigungsstrategie für Ihren Fall zu überlegen und mit Ihnen abzusprechen. Mein Ziel ist es nach Möglichkeit, eine Strafe gänzlich abzuwenden oder zumindest möglichst gering zu halten. Dabei hat die Vermeidung eines Fahrverbotes oberste Priorität für mich. Als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht in Hannover, sind ebensolche Verstöße für mich an der Tagesordnung. Ich bin daher umfassend mit der aktuellen Rechtslage vertraut und weiß genau an welchen Stellen den Behörden formale Fehler unterlaufen, die einen Bescheid angreifbar machen. Wichtig ist ein zeitnahes Konsultieren eines Fachanwalts für Strafrecht und Verkehrsrecht in Hannover auch wegen der 14 tägigen Einspruchsfrist, die unbedingt eingehalten werden muss.

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