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Beschlagnahme

Hier erfahren Sie alles Wesentliche und Notwendige über eine Beschlagnahme.

Beschlagnahme

Beschlagnahme- Strafverteidiger Hannover

Die Beschlagnahme ist in den §§ 94 ff. StPO (Strafprozessordnung) geregelt und stellt ein sog. Zwangsmittel zur Sachaufklärung und Verfahrenssicherung dar. Es handelt sich bei ihr um die Überführung einer sichergestellten Sache in amtliches Gewahrsam. So werden Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung bedeutsam sein können, zunächst sichergestellt und dann beschlagnahmt, wenn sie sich in dem Gewahrsam einer Person befinden, die sie nicht freiwillig herausgibt.

Wann spricht man von einer Beschlagnahme?

Gemäß § 94 Abs. 1 StPO sind Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen. Dies geschieht in den meisten Fällen durch die Polizei, welche regelmäßig am Tatort anwesend ist oder eine Durchsuchung vornimmt. Reicht eine einfache Sicherstellung bestimmter Gegenstände aus, so ist eine Beschlagnahme als Zwangsmittel erst gar nicht erforderlich. Einer Beschlagnahme bedarf es gemäß § 94 Abs. 2 StPO dann, wenn sich die bestimmten Gegenstände im Gewahrsam einer Person befinden und von dieser nicht freiwillig herausgegeben werden. Dann muss eine förmliche Beschlagnahme erfolgen, welche auch etwa dann notwendig ist, wenn ein Gegenstand beispielsweise am Anfang freiwillig herausgegeben wurde und dem später widersprochen wird.

Wann ist eine Beschlagnahme zulässig?

Voraussetzung einer Beschlagnahme ist zunächst, dass ein Anfangsverdacht im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO vorliegt. Ein solcher liegt vor, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, die nach kriminalistischer Erfahrung die Beteiligung einer Person an einer verfolgbaren Straftat als möglich erscheinen lassen.

Daneben muss der sog. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit durch die Ermittlungsbehörden beachtet werden. Als rechtsstaatliches Prinzip verlangt dieser Grundsatz, dass jedes staatliche Handeln, das in Grundrechte eingreift, einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgt und darüber hinaus geeignet, erforderlich und angemessen ist. Vereinfacht ausgedrückt geht es bei ihm darum, dass staatliche Gewalt gegenüber dem Bürger nur angewendet werden soll, wenn es auch wirklich dringend ist. So muss im Falle der Beschlagnahme der Umfang stets in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat sowie der Stärke des Tatverdachts stehen.

Was kann als Beweismittel gelten?

Beweismittel können grundsätzlich Gegenstände aller Art sein. Erforderlich ist, dass sie unmittelbar oder mittelbar Rückschlüsse auf die Begehung oder die Umstände einer Tat erlauben. Als Beweismittel kommen insofern bewegliche Sachen wie beispielsweise Gegenstände, die bei der Tat verwendet wurden, die Kleidung des Beschuldigten sowie Schriftstücke etc., aber auch unbewegliche Sachen wie beispielsweise der Tatort in Betracht. Darüber hinaus können auch nicht körperliche Gegenstände wie bestimmte gespeicherte Daten als Beweismittel gelten.

Was darf nicht beschlagnahmt werden?

Welche Gegenstände beschlagnahmefrei sind, regelt § 97 Abs. 1 StPO. Dies sind bestimmte Gegenstände, mit deren Verwertung das sog. Zeugnisverweigerungsrecht umgangen werden könnte. So dürfen zum Beispiel schriftliche Mitteilungen zwischen dem Beschuldigten und bestimmten zeugnisverweigerungsberechtigten Personen wie insbesondere seinem Strafverteidiger, bestimmte Aufzeichnungen dieser Personen und andere Gegenstände, auf die sich ein Zeugnisverweigerungsrecht bestimmter Personen erstreckt, nicht beschlagnahmt werden.

Dagegen unterliegen der Beschlagnahme nach den §§ 94 ff. StPO Mobiltelefone, SIM-Karten sowie Computer-Festplatten, die beim Beschuldigten aufgefunden worden sind. Gespeicherte Daten, deren Kommunikationsvorgang bereits abgeschlossen ist, wie zum Beispiel SMS oder E-Mails, dürfen auch im Rahmen einer Beschlagnahme ausgewertet werden. Auch das E-Mail-Postfach des Betroffenen, welches durch Art. 10 Abs. 1 GG (Grundgesetz) besonders geschützt ist, ist einer Beschlagnahme nach den §§ 94 ff. StPO zugänglich. Solche schweren Eingriffe in die Grundrechte des Betroffenen können regelmäßig dadurch aufrechterhalten werden, dass auch hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hinreichend beachtet wird.

Darüber hinaus können auch Gegenstände, die der Einziehung unterliegen, beschlagnahmt werden. Möglich ist dabei auch die Anordnung eines sog. Vermögensarrestes. So kann nach den §§ 111e ff. StPO die Einziehung von Wertersatz im Wege des Vermögensarrestes auch schon im laufenden Ermittlungsverfahren durch die Strafverfolgungsbehörden angeordnet werden.

Wer darf eine Beschlagnahme anordnen?

Gemäß § 98 Abs. 1 StPO dürfen Beschlagnahmen nur durch das Gericht angeordnet werden. Bei Gefahr im Verzug ist aber auch die Anordnung der Beschlagnahme durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen zulässig. Bei Pressesachen und einer Postbeschlagnahme darf demgegenüber selbst bei Gefahr in Verzug eine Anordnung nur durch das Gericht erfolgen.

Wie lange dauert eine Beschlagnahme an?

Wie lange ein Gegenstand im amtlichen Gewahrsam bleibt, hängt maßgeblich vom Sicherungszweck ab. Die Beschlagnahme endet in jedem Fall mit dem Eintritt der Rechtskraft eines Urteils. Der Gegenstand wird dann an den letzten Gewahrsamsinhaber wieder herausgegeben.

Wie verhalte ich mich am besten bei einer Beschlagnahme?

Wenn bei Ihnen bestimmte Gegenstände beschlagnahmt werden, dann sollten Sie, auch wenn es in einer solchen Ausnahmesituation für Sie als Betroffenen schwierig erscheint, Ruhe bewahren. Lassen Sie sich den richterlichen Beschlagnahmebeschluss zeigen und lesen Sie diesen gründlich durch. Falls die Polizei einen solchen nicht vorweisen kann, dann fragen Sie nach, weshalb Gefahr im Verzug sei und ob ein Richter oder Staatsanwalt telefonisch befragt worden ist. Setzen Sie umgehend einen Rechtsanwalt – im besten Fall einen erfahrenen Strafverteidiger wie einen Fachanwalt für Strafrecht über die Situation in Kenntnis und widersprechen Sie ausdrücklich der Beschlagnahme der Gegenstände. Stellen Sie sicher, dass dies auch so von den Ermittlungsbehörden protokolliert wird. Damit werden Sie die Beschlagnahme zwar nicht verhindern können, allerdings wird der Ermittlungsrichter dazu veranlasst, einen Bestätigungsbeschluss über die Beschlagnahme zu erlassen, der unter Umständen im weiteren Verlauf des Strafverfahrens durch Ihren Strafverteidiger angefochten werden kann. Außerdem sollten Sie die Ermittlungsbehörden darum bitten, eine Durchschrift oder eine Kopie des Beschlagnahmeprotokolls zu erhalten. Gelingt dies nicht, können Sie mit Ihrem Handy zur Not ein Foto von diesem machen. Leisten Sie ansonsten keinen Widerstand und machen Sie nur Angaben zu Ihrer Person, wenn sie dazu aufgefordert werden. Achten Sie aber darauf, dass Sie sich darüber zu keiner weiteren Aussage verleiten lassen. Denn Sie sind als Beschuldigter im Falle einer Beschlagnahme zwar zur Duldung, nicht aber zur aktiven Mitwirkung verpflichtet!

Wie kann ich mich gegen eine Beschlagnahme rechtlich wehren?

Haben Sie als Beschuldigter der Beschlagnahme durch die Staatsanwaltschaft oder Polizei widersprochen, so muss der Richter innerhalb von drei Tagen über die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme entscheiden. Ansonsten steht es Ihnen gemäß § 98 Abs. 2 S. 2 StPO zu, eine richterliche Überprüfung zu beantragen. Ist die Beschlagnahme durch einen Richter angeordnet worden, so können Sie gegen diese mit einer einfachen Beschwerde nach § 304 StPO vorgehen.

Was kann ein Rechtsanwalt für Strafrecht in Hannover bei einer Beschlagnahme tun?

Die Beschlagnahme bestimmter Gegenstände durch die Ermittlungsbehörden stellt aufgrund des intensiven Eingriffs in die private bzw. berufliche Sphäre des Betroffenen für diesen eine besondere Drucksituation dar. Nicht selten kommt es daher zu unüberlegten Handlungen und Äußerungen des Betroffenen, die sich im weiteren Verlauf des Verfahrens nachteilig auswirken können. Umso wichtiger ist es, einen erfahrenen Ansprechpartner an der Seite zu haben, der sich mit einer solchen Situation auskennt.

Als Fachanwalt für Strafrecht in Hannover erkläre ich meinem Mandanten bei einer Beschlagnahme die Rechtslage und weise diesen auf sein wichtigstes Recht als Beschuldigten, dem Schweigerecht, hin. Allgemein im Strafrecht, aber vor allem im Fall einer Beschlagnahme gilt dabei: Je früher Sie mich als Rechtsanwalt in Hannover einschalten, desto besser sind Ihre Erfolgsaussichten im Strafverfahren. Als Fachanwalt für Strafrecht in Hannover übernehme ich gerne Ihre Verteidigung. Hierbei vertrete ich meine Mandanten bundesweit. Als kompetenter Ansprechpartner stehe ich Ihnen bei Ihren Fragen nicht nur zur Beschlagnahme, sondern zum gesamten Gebiet des Strafrechts zur Verfügung!

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