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Arztstrafrecht

Hier erfahren Sie alles Wesentliche und Notwendige über das Arztstrafrecht.

Arztstrafrecht

Rechtsanwalt für Arztstrafrecht in Hannover
Als Rechtsanwalt in Hannover für Strafrecht rückt das Arztstrafrecht immer mehr in den Fokus meiner Tätigkeitsbereich. Dies nicht nur vor dem Hintergrund der klassischen Delikte wie der fahrlässigen Körperverletzung oder gar Tötung, die für Ärzte berufsbedingt besonders relevant ist. Vielmehr sind es zunehmend auch die Wirtschafts- und Korruptionsstraftaten, die den Arzt in den Mittelpunkt strafrechtlicher Verfolgung bringen. Im Bereich der ärztlichen Wirtschaftsstraftaten ist insbesondere der Abrechnungsbetrug einer der häufigsten Vorwürfe.

Als Ihr Rechtsanwalt in Hannover für Strafrecht bin ich in arztstrafrechtlicher Materie in zweifacher Richtung konfrontiert. Zum einen bin ich Strafverteidiger des Beschuldigten im Rahmen eines (evtl. noch drohenden) Ermittlungsverfahrens. Zum anderen trete ich als Rechtsanwalt in Hannover für Strafrecht als Zeugenbeistand auf und vertrete den als Zeugen geladenen Arzt bei seiner Vernehmung durch die Polizei, der Staatsanwaltschaft oder den Richter.

Informatorische Befragung?
rechtsanwalt-hannover-strafrecht-favDer betroffene Arzt sollte im Rahmen der Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft darauf achten, dass die Polizei häufig formlose, informelle Befragungen (sog. informatorische Befragung) durchführt. Zu diesem Zeitpunkt steht für die Ermittlungsbehörde somit noch gar nicht fest, dass eine strafbare Handlung vorliegt. Gerade in diesem frühen Abschnitt der Ermittlungen sollten Sie einen Strafverteidiger konsultieren. Denn es gilt zu beachten, dass die Angaben eines Arztes im Rahmen der informatorischen Befragung strafprozessual uneingeschränkt verwertbar sind.
Als Strafverteidiger berate und vertrete ich Sie als Rechtsanwalt für Strafrecht in Hannover in dem besonderen Strafverfahren des Arztstrafrechts und erörtert mit Ihnen bereits im Vorfeld, welche Möglichkeiten in ihrem konkreten Fall möglich erscheinen und welche Gefahren drohen. Gerade im Arztstrafrecht sollte nicht übersehen werden, dass neben einer Strafe gegen den betroffenen Arzt auch ein Berufsverbot für die Dauer von bis zu fünf Jahren angeordnet werden kann. Dies gilt es, bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Als Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Hannover bin ich darüber hinaus auch als Zeugenbeistand für betroffene Ärzte tätig. Hierbei ist es meine Aufgabe unüberlegten, unscharfen oder unwahren Aussagen zu vermeiden und den Mandanten vor Fragen zu schützen, die er aufgrund seines besonderen Zeugnisverweigerungsrechts nicht beantworten muss.

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