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Jugendstrafecht

Als Strafverteidiger in Hannover vertrete ich auch junge Mandanten, bei denen nicht das normale Strafrecht für „Erwachsene“ zur Geltung kommt, sondern das Jugendstrafrecht als ein für diese Personengruppe abgestimmtes Sonderstrafrecht.

Als Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht gilt es somit, im Gegensatz zum üblichen Strafverfahren, einige Besonderheiten zu beachten und Sie darüber aufzuklären.

Häufig stellen sich zu Beginn eines solchen Verfahrens grundsätzliche Fragen, beispielsweise welche Richtungen der jeweilige Fall einschlagen kann und welche Sanktionen eventuell als Rechtsfolge in Betracht kommen. Aus diesem Grund möchte ich als ein auf das gesamte Strafrecht spezialisierter und erfahrener Rechtsanwalt in Hannover in diesem Beitrag auf die wichtigsten Fragen rund um das Jugendstrafrecht eingehen, um bereits im Vorfeld ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.

Was ist an einem Jugendstrafverfahren besonders?

 

Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) stellen eine andere Tätergruppe dar, wehalb bei ihr auch eine andere strafrechtliche „Behandlung“ notwendig ist als bei Erwachsenen. Dies hängt damit zusammen, dass eine etwaige Kriminalität in der Regel mit zunehmender Persönlichkeitsentwicklung abnimmt und nicht zu einer „kriminellen Karriere“ führt. Daher treten Strafzwecke wie Schuldausgleich und Sühne in den Hintergrund, vorrangig soll es um die Erziehung der jungen Delinquenten gehen. Daher orientieren sich die nach dem Jugendstrafrecht einschlägigen Vorschriften über das Verfahren und die Rechtsfolgen erkennbar nach dem sog. Erziehungsgedanken als dominierendem Prinzip des Jugendstrafrechts. Denn Jugendkriminalität ist oft Ausdruck eines in statistischer Hinsicht normalen, ubiquitären und episodenhaften Verhaltens, das in der weiteren Persönlichkeitsentwicklung wieder abgelegt wird.

Was ist bedeutet „Diversion“?

 

Das Jugendstrafrecht enthält ein besonderes, informelles Reaktionssystem. Ein Gerichtsverfahren muss nicht zwingend mit einer Verurteilung abgeschlossen werden, sondern kann bereits früher eingestellt werden, wenn beispielsweise schon außerhalb des Verfahrens genügend erzieherisch auf den Jugendlichen bzw. Heranwachsenden eingewirkt worden ist. Der Gedanke dahinter ist folgender: Jugendliche und Heranwachsende, auf die Jugendstrafrecht Anwendung findet, sollen in ihrer weiteren Entwicklung nicht zu sehr „gebrandmarkt“ werden. In vielen Fällen kann mithilfe des Diversionsverfahrens somit sehr kurzfristig und erzieherisch besonders wirksam auf die Verfehlung eines jungen Menschen eingewirkt werden, um weiteren Verfehlungen wirksam entgegenzuwirken. Als Fachanwalt für Strafrecht in Hannover prüfe ich in jeder Lage des Verfahrens Ihrer Strafsache oder der Ihres Kinders, ob eine Entscheidung im Rahmen der Diversion möglich ist.

Welche Rechtsfolgen gibt es im Jugendstrafverfahren?

 

Die Geldstrafe zum einen und die Freiheitsstrafe zum anderen als Hauptstrafen im Erwachsenenstrafrecht würden im Jugendstrafrecht mit seinen zahlreichen Besonderheiten zu kurz kommen. Aus diesem Grund enthält das Jugendstrafrecht ein breiteres Spektrum an Rechtsfolgen, um dem bereits genannten Erziehungsgedanken gerecht zu werden. Neben der klassischen Freiheitsstrafe, welche im Jugendstrafrecht Jugendstrafe heißt, stehen dem Gericht auch noch Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel zur Verfügung. Mit diesen kann das Gericht beispielsweise eine Verwarnung aussprechen oder dem Jugendlichen soziale Arbeitsstunden auferlegen. Welche Sanktionsart im jeweiligen Verfahren die Richtige ist, orientiert sich dabei maßgeblich am individuellen Erziehungs- und Ahnungsbedarf. Ein bekannter Satz lautet deshalb: „Strafe nicht, wo Du erziehen kannst“.

Zusammenfassung

 

Als Strafverteidiger in Hannover beantrage ich im Falle einer Mandatierung zu Beginn eines jeden Jugendstrafverfahrens Akteneinsicht, um durch die auf diese Weise gewonnen Erkenntnisse eine optimale Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Dies erfolgt nach einer ausführlichen Besprechung, bei der Jugendliche/Heranwachsende und Eltern hinzugezogen werden. Gerne stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt für Strafrecht in Hannover jederzeit für eine entsprechende Vorgehensweise und Begleitung zur Verfügung.

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